Für Wintersportler*innen in Italien/Südtirol gelten seit 1. Januar 2022 besondere Bestimmungen zur Erhöhung der Sicherheit, die unbedingt beachtet werden müssen.
Es muss ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitgeführt werden. Die DAV-Mitgliedschaft beinhaltet eine Sporthaftpflichtversicherung, die subsidiär eintritt, d.h. nur wenn keine eigene private Haftpflichtversicherung besteht. Es ist zu empfehlen, den DAV-Mitgliedsausweis und die Bestätigung über den Versicherungsschutz für Alpenvereinsmitglieder mitzuführen. Die Bestätigung kann hier in deutscher und englischer Sprache heruntergeladen werden.
Für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrende bis 18 Jahre gilt eine Helmpflicht. Der Helm muss CE-zertifiziert sein und eine „Zulassung“ für Alpinskifahren haben. Grundsätzlich empfiehlt der DAV auch allen Erwachsenen einen Skihelm zu tragen, um Kopfverletzungen vorzubeugen.
Alkoholisierte Skifahrende erhalten ab 0,5 Promille eine Geldbuße, ab 0,8 Promille gilt es als Straftat mit entsprechenden Maßnahmen. Bitte beachten: Alkohol senkt das Reaktionsvermögen, deshalb das Trinken alkoholischer Getränke auf das Après-Ski verlegen.
Zusätzlich zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung bringt das neue Wintersportgesetz zwei weitere Änderungen, die auch für Ski- und Pistentouren, Schneeschuh- und Winterwanderungen gelten: Wer sich auf Wintertour in Gebiete begibt, in welchen Lawinengefahr herrscht, muss mit LVS-Gerät, Sonde und Schaufel ausgerüstet sein. Diese Gegenstände kannst du zum Beispiel bei uns im Materialverleih ausleihen.