Wintersport in Italien

Für Wintersportler*innen in Italien/Südtirol gelten seit 1. Januar 2022 besondere Bestimmungen zur Erhöhung der Sicherheit, die unbedingt beachtet werden müssen.

  • Es muss ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitgeführt werden. Die DAV-Mitgliedschaft beinhaltet eine Sporthaftpflichtversicherung, die subsidiär eintritt, d.h. nur wenn keine eigene private Haftpflichtversicherung besteht. Es ist zu empfehlen, den DAV-Mitgliedsausweis und die Bestätigung über den Versicherungsschutz für Alpenvereinsmitglieder mitzuführen. Die Bestätigung kann hier in deutscher und englischer Sprache heruntergeladen werden.
  • Für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrende bis 18 Jahre gilt eine Helmpflicht. Der Helm muss CE-zertifiziert sein und eine „Zulassung“ für Alpinskifahren haben. Grundsätzlich empfiehlt der DAV auch allen Erwachsenen einen Skihelm zu tragen, um Kopfverletzungen vorzubeugen.
  • Alkoholisierte Skifahrende erhalten ab 0,5 Promille eine Geldbuße, ab 0,8 Promille gilt es als Straftat mit entsprechenden Maßnahmen. Bitte beachten: Alkohol senkt das Reaktionsvermögen, deshalb das Trinken alkoholischer Getränke auf das Après-Ski verlegen.
  • Zusätzlich zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung bringt das neue Wintersportgesetz zwei weitere Änderungen, die auch für Ski- und Pistentouren, Schneeschuh- und Winterwanderungen gelten: Wer sich auf Wintertour in Gebiete begibt, in welchen Lawinengefahr herrscht, muss mit LVS-Gerät, Sonde und Schaufel ausgerüstet sein. Diese Gegenstände kannst du zum Beispiel bei uns im Materialverleih ausleihen.