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Zum Jahresanfang werden die neuen DAV-Mitgliedsausweise versendet. Je nach Zahlungsart des Mitgliedsbeitrags unterscheidet sich der Ablauf der Versendung:
Der Normalfall: Lastschriftverfahren
Wenn Sie - wie fast alle unserer Mitglieder - am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird Ihnen der Mitgliedsausweis 2024 automatisch bis Ende Februar zugesendet. So lange ist Ihr Mitgliedsausweis 2023 auch gültig.
Ihr Beitrag für 2024 wurde als SEPA-Lastschrift am 2. Januar eingezogen. Wie in unserem Verein üblich, werden keine Beitragsrechnungen versendet.
Bitte beachten Sie dabei die neuen Beiträge, die von der Mitgliederversammlung 2023 beschlossen wurden.
Eine dringende Bitte: Sollte uns bei der Abbuchung Ihres Beitrags ein Fehler unterlaufen, dann widersprechen Sie der Abbuchung bitte nicht, sondern geben Sie in der Geschäftsstelle Bescheid. Wir sorgen dann umgehend für Korrektur. Sie helfen uns dadurch, Bankgebühren zu sparen, die nicht unerheblich sind.
Der digitale Mitgliedsausweis für 2024 kann optional ab 1. Februar heruntergeladen werden. Nähere Infos dazu finden Sie hier.
Die Ausnahmen: Barzahler (Altbestand)
Wenn Sie zu den wenigen Mitgliedern gehören, die uns den Beitrag noch überweisen, erhalten Sie Ihren Mitgliedsausweis für 2024 erst nach Eingang des Jahresbeitrags zugesandt. Bitte überweisen Sie diesen satzungsgemäß bis 31. Januar 2024.
Bitte beachten Sie dabei die neuen Beiträge, die von der Mitgliederversammlung 2023 beschlossen wurden.
Wie in unserem Verein üblich, werden keine Beitragsrechnungen versendet.
Bitte verwenden Sie folgende Bankverbindung: IBAN: DE03 7205 0000 0000 6294 69, BIC: AUGSDE77XXX